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Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses sind von beiden Verlobten verschiedene Dokumente vorzulegen. Dies ist abhängig von der Staatsangehörigkeit des ausländischen Verlobten und des jeweiligen Familienstandes der Antragsteller.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Eheschließung hier direkt im Standesamt, welche Dokumente speziell für ihre Fallkonstellation benötigt werden.
Da allein die Beschaffung der Dokumente (alle Dokumente müssen im Original vorlegt werden; beim Reisepass reicht eine beglaubigte Passkopie aus) und die Prüfung des Antrages mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, bitte ich Sie, sich rechtzeitig zu erkundigen.
Bitte erkundigen Sie sich zudem bei der zuständigen ausländischen Stelle (Auslandsvertretung des jeweils in Frage kommenden Eheschließungsstaates oder auch beim Standesamt des Eheschließungsstaates), ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Überbeglaubigung (Legalisation / Apostille) erforderlich ist. In manchen Ländern wird eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt, welche nur aufgrund eines Ehefähigkeitszeugnisses eines deutschen Standesamts ausgestellt wird.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 des Personenstandsgesetzes).
Erst nach abschließender Prüfung des Antrags und Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches sechs Monate ab dem Tage der Ausstellung gültig ist.
Was muss ich mitbringen?
Ein persönliches Beratungsgespräch ist unerlässlich. Die Beratung erfolgt zu den unten aufgeführten Sprechzeiten.
Organisationseinheiten
| Standesamt Oyten | |
| Hauptstraße 55 28876 Oyten Telefon: 04207 9140-41 E-Mail: standesamt@oyten.de | Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden |