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Fragen und Antworten rund um unseren Bürgerservice
Muss ich zur Beantragung eines neuen Ausweises / Passes immer meine Geburtsurkunde mitbringen?
Mir steht eine spontane Reise bevor und ich habe keinen Reisepass – gibt es hierfür eine schnelle Lösung?
Kann ich bei der Gemeinde Informationen zu Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten?
Kann ich für meinen neuen Ausweis / Pass irgendein noch vorhandenes Passfoto verwenden?
Kann ich für meine(n) (Ehe)partner*in einen Ausweis / Pass in Vollmacht mitbeantragen?
Kann ich als Elternteil alleine zur Gemeinde kommen um einen Ausweis für mein Kind / meine Kinder zu beantragen?
Außerdem muss das Kind / die Kinder egal welchen Alters zur Beantragung vorstellig werden.
Muss ich mein / unser neugeborenes Kind bei der Gemeinde anmelden?
Natürlich kann es vorkommen, dass die Mitteilung noch nicht im Melderegister angekommen ist, die Eltern aber schon ein Dokument für ihr Kind beantragen möchten – dann kann eine manuelle Erfassung der Geburt erfolgen.
Müssen für die Wohnsitzan-/ummeldung alle Mitglieder des umziehenden Haushaltes vorstellig werden?
Verheiratete Paare sowie minderjährige Kinder können auch ohne eine Vollmacht mit gemeldet werden.
Kann ich mein(e) Kind(er) an-/ummelden, auch wenn Sie noch keinen Ausweis / Pass besitzen?
Kann ich bei der Gemeinde auch meinen Pkw an-/ummelden und / oder einen neuen Führerschein beantragen?
https://www.landkreis-verden.de/verkehr-sicherheit-ordnung/kfz-zulassung/
https://www.landkreis-verden.de/verkehr-sicherheit-ordnung/fuehrerschein-fahrerlaubnis/
Kann ich bei der Gemeinde eine neue Mülltonne beantragen oder Fragen zur Müllentsorgung stellen?
Bekomme ich bei der Gemeinde Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung?
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/einkommensteuer/einkommensteuer-67830.html
Erhalte ich bei der Gemeinde eine Beratung zur Steuererklärung?
Bekomme ich von der Gemeinde meine Lohnsteuerkarte?
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/elektronische-lohnsteuerkarte-110176.html
Bekomme ich bei der Gemeinde meine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)?
Kann ich bei der Gemeinde eine Rentenberatung in Anspruch nehmen?
Sie haben jedoch die Möglichkeit sich an den Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung zu wenden, welcher monatlich eine Sprechstunde im Rathaus abhält (Reiner Sterna, 0171 5 44 00 64).
Ich benötige verschiedene Dokumente beglaubigt – kann ich damit einfach ins Rathaus kommen?
Hierbei sind jedoch Einschränkungen zu beachten:
- die zu beglaubigenden Dokumente müssen im Original mitgebracht werden, die Kopien werden von der Gemeinde selbst gezogen.
- Zeugnisse, Uniabschlüsse, Urkunden und Ähnliches können problemlos beglaubigt werden, anders verhält es sich hingegen bei Personenstandsurkunden (Geburts- /Ehe- /Sterbeurkunde). Diese dürfen nicht beglaubigt werden – sollten Sie eine solche Urkunde in Zweitausfertigung benötigen, müssen Sie sich an das beurkunden