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Lärmaktionsplan
Auszug aus der Einleitung der 4.Stufe des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Oyten:
“… Der Lärmaktionsplan (LAP) ist ein wichtiges Instrument, welches zur Aufgabe hat, den Verkehrslärm – im Bestandsnetz bzgl. Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen – zu betrachten und bei Feststellung einer Lärmbelastung diesen zu minimieren. Lärmaktionsplanung ist ebenso wie die Lärmkartierung ein kontinuierlicher Prozess, der von der Europäischen Union (EU) mit einer 5-jährigen Fortschreibungsfrist verankert wurde. Um die Komplexität der subjektiven Lärmwahrnehmung handhabbar zu machen, wurden objektive Verfahren zur Bewertung von Schall entwickelt, die zu einer „Normierung der Lärm- und Schallbeurteilung“ führen. Der Schutz der Nachtruhe ist aus gesundheitlichen Gründen die wichtigste Aufgabe der Lärmaktionsplanung. Daher erfolgt die Bewertung der Belastungsschwerpunkte im Wesentlichen auf Basis der Lärmbelastungen nachts.
Die Gemeinde Oyten genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der 4. Stufe. Dieser ist die Fortschreibung des LAP 3 und wurde am 25.11.2024 durch den Gemeinderat beschlossen. Die Bewertung der Lärmsituation für die Gemeinde Oyten bezieht sich auf die Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie, die 2023 fertiggestellt wurde sowie auf die gutachterliche Einschätzung der Lärmsituation auf Basis vorliegender Verkehrsmengen und der bestehenden städtebaulichen Situation (Wohnnutzung, Wohndichte etc.).
Die Lärmkartierung in der Gemeinde Oyten zeigt belastete Situationen im Zuge der BAB 1 und BAB 27 sowie der L 168 und der K 2. Hauptlärmquelle in Oyten ist der Straßenverkehr.
Auslösewerte, die eine Lärmaktionsplanung erforderlich machen, werden an mehreren Stellen erreicht. Planung, Finanzierung und Anordnung bzw. Reduzierung der Lärmminderungsmaßnahmen erfolgen durch verschiedene Träger.
In der Gemeinde Oyten sind weiterhin kurz- bis mittelfristig nennenswerte Verkehrsverlagerungen nicht zu erwarten. Daher sind insbesondere Maßnahmen zur Verlangsamung, Verstetigung und Dämpfung des bestehenden Kfz-Verkehrs sowie Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV zur mittel- bis langfristigen Änderung der Verkehrsmittelwahl und somit zur Reduzierung von Kfz-Fahrten zu ergreifen.” (erstellt vom Fachplanungsbüro PGT, Hannover)
Die 4. Stufe des Lärmaktionsplanes ist mit der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 38-2024 in Kraft getreten.
Dokumente
| LAP 3. Stufe (9 MB) | |
| LAP 4 -Endbericht- (5 MB) | |
| LAP 4 -Bekanntmachung Satzungsbeschluss (278 kB) |