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Kommunalwahl 2026
Am 13.09.2026 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr finden die allgemeinen Wahlen der Vertretung (Gemeinderatswahl) sowie des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin statt. Zeitgleich findet eine Neuwahl des Kreisrates sowie des/der Landrates/Landrätin statt. Eine etwaige Stichwahl wird am 27.09.2026 von 08:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 48 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) alle Personen, die
• mindestens 16 Jahre alt sind,
• seit mindestens drei Monaten in der Kommune ihren Wohnsitz haben und
• nicht nach § 48 Absatz 2 NKomVG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Anzahl an Stimmen
Jedem Wahlberechtigten stehen bei der Abgeordnetenwahl (Rat der Gemeinde Oyten des Landkreises Verden) drei Stimmen zur Verfügung.
Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).
Bei einer Direktwahl (Bürgermeister/Bürgermeisterin oder Landrat/Landrätin) steht jeweils eine Stimme für den jeweils favorisierten Kandidaten zur Verfügung.
Dokumente
| Wahlbekanntmachung Nr. 1 (166 kB) | |
| Wahlbekanntmachung Nr. 2 (182 kB) | |
| Wahlbekanntmachung Nr. 3 (454 kB) | |
| Wahlbekanntmachung Nr. 4 (281 kB) | |
| Wahlbekanntmachung Nr. 5 (73 kB) | |
| Wahlbekanntmachung Nr. 6 (310 kB) | |
| Wahlbekanntmachung Nr. 6 - 1. Ergänzung (93 kB) |