Inhaltsbereich
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist eine Beurkundung. Erforderlich hierfür sind ein gültiges Ausweisdokument und persönliche Vorsprache im Standesamt.
Wer ist zuständig?
Der Austritt ist der Standesbeamtin /dem Standesbeamten gegenüber zu erklären. Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz (Hauptwohnsitz), beim Fehlen eines Wohnsitzes, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oyten ist somit das Standesamt Oyten für die Entgegennahme des Kirchenaustritts zuständig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Gebühren:
Die Austrittserklärung ist nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz -NVwKostG- mit 30,00 EUR gebührenpflichtig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Organisationseinheiten
| Standesamt Oyten | |
| Hauptstraße 55 28876 Oyten Telefon: 04207 9140-41 E-Mail: standesamt@oyten.de | Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden |