Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen
Die Gebühr für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung beträgt 30,00 Euro, bzw. 80,00 Euro als Jahresgebühr. Sie wird Ihnen mit der Zusendung der Ausnahmegenehmigung in Rechnung gestellt.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden.