Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Anzuzeigen ist ferner, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.
Werden alkoholische Getränke angeboten, so sind von Ihnen mit der Anzeige folgende Unterlagen einzureichen: Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (beides zur Vorlage an Gemeinde Oyten, Frau Vagt, Hauptstr. 55, 28876 Oyten). Diese Unterlagen beantragen Sie vor dieser Anzeige eines Gaststättengewerbes bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes und laden die Nachweise der Beantragung mit dieser Anzeige hoch.
Die Gebühr für die Gaststättenanzeige beträgt 22,50 Euro und wird mit einem gesonderten Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
Bei juristischen Personen, z. B. GmbH oder AG, sind unter "Angaben zur Person" die Angaben für gesetzliche Vertreter einzutragen.
Fehlen diese Unterlagen vollständig oder teilweise, werden sie von Amts wegen angefordert. Der dadurch entstehende höhere Verwaltungsaufwand kann in Rechnung gestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Den Datenschutzhinweis zur Anzeige eines Gaststättengewerbes finden Sie hier.
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Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden.