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Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt
Da es sich um Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist hierfür die Zustimmung der Gemeinde Oyten erforderlich. Die Arbeiten dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung durch die Gemeinde Oyten begonnen werden. Für die Abnahme der Überfahrt teilen Sie der Gemeinde Oyten bitte die Fertigstellung der Arbeiten mit.
