Anhörungsbogen
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen als Betroffene/r frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber, sofern Sie das Verfahren nicht durch Zahlung des Verwarngeldes sofort beenden, in jedem Falle - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht gegangen haben - verpflichtet, die Fragen zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Füllen Sie den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche nach Zugang unseres Schreibens aus und senden ihn auf diesem Wege an uns zurück. Sofern Sie sich als der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in nicht zu der Beschuldigung äußern und die Zahlungsfrist verstreichen lassen, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich äußern, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Rückäußerung der Behörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit zusätzlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Sofern es sich um einen Halt- oder Parkverstoß handelt, können Ihnen als Halter des Kfz die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der/die verantwortliche Führer/in nicht festgestellt werden kann oder die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde (§25 a StVG). Sie haben dann ebenso Ihre Auslagen zu tragen. Auch zur möglichen Auferlegung der Kosten als Halter erhalten Sie hiermit Gelegenheit sich entlastend zu äußern. Im Übrigen kann dem Halter eines Kfz bei Verkehrsverstößen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31 a StVZO).
(hierzu sind Sie gemäß § 111 OWiG verpflichtet)
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden.