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Direktwahl-Wahlvorschläge bis 6. Juli einreichen

Aufgrund einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (Bürgemeister*innen und Landrät*innen) am 13. September geändert. Die Vorschläge sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 6. Juli um 18 Uhr schriftlich bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen. Darauf weist die Kreiswahlleitung hin.

Meldung vom 15.05.2026
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