Wir beantragen gemäß § 45 Abs. 6 StVO die nachfolgende Arbeitsstelle:
Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist spätestens 10 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Anlagen Detailskizze mit Bemaßung der vorhandenen und benötigten Verkehrsflächen Angaben über vorhandene - Beschilderung (Standort, Nummer der Verkehrszeichen) - Fahrbahnmarkierung (Art bzw. Nummer der Markierung) - Lichtzeichenanlage (Standort, Vollsignale, Richtungspfleile - Haltestellen, Taxenstände, Fußgängerüberwege
Den Datenschutzhinweis zum Antrag auf Absperrung von Baustellen finden Sie hier
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung beträgt 60,00 Euro und wird Ihnen mit der Zusendung der Anordnung in Rechnung gestellt.
*) Pflichtfelder
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Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden.