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Vorläufiger Reisepass

Allgemeine Informationen

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer ca. fünf Werktage) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Digitales, biometrisches Lichtbild, aufgenommen in einem der zertifizierten Fotostudios oder direkt im Rathaus
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Die entsprechenden Urkunden sind lediglich bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 26,00 EUR
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Aufnahme digitales Lichtbild direkt im Rathaus
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :1 Jahr
    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

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