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Reisepass

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Verfahrensablauf

Die/der Antragsteller*in muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit der/dem Bearbeiter*in ausgefüllt. Die/der Antragsteller*in muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Digitales, biometrisches Lichtbild, aufgenommen in einem der zertifizierten Fotostudios oder direkt im Rathaus

  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 82,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 21,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Aufnahme digitales Lichtbild direkt im Rathaus
Welche Fristen muss ich beachten?

 

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Zurzeit können Sie den Reisepass nach 6-8 Wochen in der Dienststelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Die/der Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. 

Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass ist lt. Bundesdruckerei aktuell ebenfalls auf unbestimmte Zeit länger. Gehen Sie bitte mindestens von 5-7 Werktagen aus, erfragen möglicherweise aktuellere Informationen in unserem Bürgerservice.

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