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Meldepflicht

Allgemeine Informationen

 

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer

Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

◾Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

◾bei Kindern und/oder Personen ohne gültigen Personalausweis/Reisepass: Geburtsurkunde

◾Wohnungsgeberbestätigung

◾Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:

◾aus dem Ausland zugezogenen Personen:

◾die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)

◾betreuten Personen:

◾schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis

◾Personen, die nicht  selbst erscheinen können:

◾schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

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