Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde persönlich oder online (in Ausnahmen auch schriftlich) beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
In einem Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
- erweitertes Führungszeugnis
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- schriftlicher Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt ca. 2 - 4 Wochen nach der Antragstellung.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Führungszeugnis kann (auch ohne Online-Ausweisfunktion) bei der Gemeinde Oyten im Onlineverfahren beantragt und bezahlt werden:
- Verlinkung zu Nolis-Vorgang „Führungszeugnis“
