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Expressreisepass

Allgemeine Informationen

Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass ist lt. Bundesdruckerei aktuell für unbestimmte Zeit länger. Gehen Sie bitte mindestens von 5-7 Werktagen aus, erfragen möglicherweise aktuellere Informationen vorab in unserem Bürgerservice.

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Digitales, biometrisches Lichtbild, aufgenommen in einem der zertifizierten Fotostudios oder direkt im Rathaus
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • Expresspass für Antragsteller*innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • Gebühr: 69,50 EUR
  • Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • Gebühr: 102,00 EUR
  • Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr: 91,50 EUR
  • Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr: 124,00 EUR
  • Aufnahme digitales Lichtbild direkt im Rathaus

    • Gebühr: 6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Expressreisepass ist in der Regel fünf Werktage nach Antragstellung abholbereit.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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