In der Gemeinde Oyten wird die Kanalisation im sogenannten Trennsystem betrieben, d.h. Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal und Regenwasser entweder auf dem Grundstück versickern oder in Ausnahmefällen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.
Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die Kanalisationsanlagen der Gemeinde Oyten bedarf der Entwässerungsgenehmigung.
