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Entwässerungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

In der Gemeinde Oyten wird die Kanalisation im sogenannten Trennsystem betrieben, d.h. Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal und Regenwasser entweder auf dem Grundstück versickern oder in Ausnahmefällen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die Kanalisationsanlagen der Gemeinde Oyten bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

 

Schmutzwasser: 

 

Bei Fragen bezüglich der Beseitigung von Schmutzwasser wenden Sie sich an den Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg. 

 

Kontakt Schmutzwasser:

Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg (AZV)

Frau Schmutte

Telefon 04207 66 97 99 5

E-Mail: entwaesserung@azv-oyten-ottersberg.de

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
  • Entwässerungspläne des beabsichtigten Bauvorhabens
  • Entwässerungsantrag

 

Welche Gebühren fallen an?

Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser: 3,35 € je m³ (nach Trinkwassermaßstab)

Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 6,-- € je m² Beitragsfläche

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

 

Rechtsgrundlage

Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten/Ottersberg.

 

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Regenwasser:

 

Bei Fragen der Niederschlagsentwässerung an die Gemeinde Oyten - Fachbereich Gemeindeentwicklung.

 

Kontakt Niederschlagswasser:                                                    

Gemeinde Oyten, Frau Weide 

Telefon 04207 9140-65                                

E-Mail: weide@oyten.de

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Entwässerungsantrag
  • Rechtsverbindliche Erklärung
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Berechnung Abfluss Beiwert

 

Welche Gebühren fallen an?   

Regenwasserentschädigungsbetrag: 0,21 € je m² angeschlossene Fläche

Eine einmalige Anschlussgebühr i.H. von 204,00 €

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

 

 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

 

Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie beim Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder der Gemeinde Oyten. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie einen Kanaltiefenschein.

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnisse oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage

bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Informationen erteilt der Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder die Gemeinde Oyten.

Die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung von gewerblichen Grundstücken bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Verden.

 

Kontakt:

Landkreis Verden

Untere Wasserbehörde

Telefon: 04231-150

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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