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Auskunftssperren

Allgemeine Informationen

Eine Auskunftssperre ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, Ihre persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Um eine Auskunftssperre zu beantragen, muss in der Regel eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder die persönliche Sicherheit nachgewiesen werden.

Die Weitergabe von persönlichen Daten in Form von Auskünften an Dritte, wird durch eine Auskunftssperre grundsätzlich verhindert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist grundsätzlich nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes (persönlich oder schriftlich) möglich. 

Auch die Behörden, die für die vorherige Wohnung sowie für eventuell weitere Wohnungen zuständig sind, werden informiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•  Ein formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift oder unser Antragsformular

•  Nachweise zur Glaubhaftmachung Ihrer aktuellen und konkreten Gefährdungssituation

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

•  Die Auskunftssperre ist auf 2 Jahre befristet.

Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

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