Niedersächsische Verordnung
Mit der Corona-Verordnung werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens seit Donnerstag, den 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Der zweite Lockerungsschritt läuft vom 04.03.2022 bis zum 19. März 2022 zu dem die Verodnung außer Kraft tritt. Das Ziel für danach – wenn es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – ist es, in einem 3. Lockerungsschritt die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig zu lockern.
Die neue Corona-Verordnung verabschiedet sich vom bisherigen Warnstufen-System. Vorraussetzung dafür ist, dass auch in den nächsten Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden.
So sind die Lockerungsschritte in einem Abstand von acht Tagen in Niedersachsen vertretbar.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Regelungen ab dem 04.03.2022.