Neue Maskenpflicht - Mund-Nasen-Bedeckung gem. Verordnung vom 25.01.2021
Generelle Regelung der Maskenpflicht seit 09.01.2021
Regelungen der Maskenpflicht seit 25.01.2021
Seit dem 25.01.2021 gilt bundesweit verpflichtend in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, die aufgrund von Kunden- und Besucherverkehrs zugänglich sind, das Tragen einer FFP-2 oder OP-Maske. Die Pflicht ersteckt sich auch auf Eingangsbereiche vor den Räumen und zugehörigen Parkplätzen.
Die Gemeinde bittet alle Bürger*innen zur Beachtung und Einhaltung der Maskenpflicht.
Halten Sie sich dafür an die hier abgebildeten Anweisungen:
Bis einschließlich 14 Jahre sind Kinder und Jugendliche von der FFP2-Maskenpflicht befreit. Ganz ohne Maske dürfen sie aber nicht mit zum Einkaufen oder in den Bus: Ein normaler Mundschutz (Alltagsmaske) muss weiter getragen werden.
Komplett außen vor sind dagegen Kinder unter sechs Jahren, da diese bereits von der regulären Maskenpflicht ausgenommen waren.