Hilfe für Unternehmen und Betriebe
Wichtig: Vor dem Hintergrund der neuen Richtlinien vom 31.03.2020 kann jedes Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten aktuell einen Antrag auf Corona-Soforthilfen stellen, der je nach Unternehmensgröße entweder aus Bundes- oder aus Landesmitteln in jedem Fall aber über das Land Niedersachsen (die NBank) bearbeitet wird.
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Im ersten Dokument "Hilfen für Unternehmen" haben wir die uns derzeit (KW 13) bekannten Möglichkeiten der Hilfestellung von Bund, Land und Gemeinde für Sie zusammengefasst.
In den nachfolgenden pdf-Dokumenten finden Sie neben Antragsformulare und dazugehörige Leitfäden zum niedersächsichem Soforthilfeprogramm auch noch Informationen über Hilfestellung des Bundesministeriums für Finanzen.
Hier noch ein wichtiger Hinweis für den Fall einer Online-Antragsstellung bei der NBank:
- Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
- Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig am PC aus.
- Senden Sie uns den Antrag, das De-minimis-Formular und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de
ACHTUNG: Eine Bearbeitung des Formular „De-minimis-Soforthilfe“ ist nur möglich, wenn es zuvor auf dem Computer gespeichert wurde. Laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen es anschließend von Ihrer Festplatte aus.
Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nbank.de . Informationen zu den Corona-Soforthilfen finden Sie auch unter https://www.soforthilfe.nbank.de/
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