Schiedsamt in Oyten
Schiedsamt in Oyten
"Schlichten ist besser als Richten"
Seit über 170 Jahren sind in Deutschland die ehrenamtlichen Schiedsmänner und Schiedsfrauen in der außergerichtlichen bzw. vorgerichtlichen Streitschlichtung tätig.
Bürgerinnen und Bürger können dadurch, wenn sie in bestimmten Konfliktsituationen geraten sind, von einer schnellen geld- und nervensparenden Streitschlichtungseinrichtung Gebrauch machen. Das hat nicht nur Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger sondern trägt auch wesentlich zur Entlastung der Gerichte bei.
Das Schiedsamt kann angerufen werden
- in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen): Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
- In "kleinen" Strafsachen: Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
In Oyten wurden zwei Schiedsamtsbezirke eingerichtet:
Bezirk I
Schiedsfrau
Lore Cordes
Tel. 04207/7692
für die Ortschaften:
Oyten-Süd
Meyerdamm
Oyterdamm
Bockhorst
Bezirk II
Schiedsmann:
Christoph Berthold
Telefon 04207 / 4613
für die Ortschaften:
Oyten-Nord
Bassen
Sagehorn
Schaphusen
Organisationseinheiten
Fachbereich Zentrale Dienste | |
Hauptstraße 55 28876 Oyten Telefon: 04207 91400 Telefax: 04207 914036 E-Mail: info@oyten.deHomepage: http://www.oyten.de | Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden |