Gemeinde Oyten
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Kommunale Politik
Neben dem Recht, an öffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilzunehmen, bestehen noch eine Reihe weiterer Rechte für die Einwohnerinnen und Einwohner, bzw. für die Bürgerinnen und Bürger:
Einwohnerantrag
Mit dem Einwohnerantrag kann eine bestimmte Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern beantragen, dass sich der Rat mit einer bestimmten Angelegenheit befasst. Der Rat muss keine abschließende Entscheidung treffen. Lediglich das sich auseinandersetzen mit dem Sachthema kann verlangt werden.
Zu den Grundvoraussetzungen gehören u. a., dass nur Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, Einwohneranträge unterschreiben dürfen.
Den Antrag müssen mindestens 4 vom Hundert der Einwohnerinnen und Einwohner, höchstens jedoch 1500 Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde Oyten unterschreiben, da die Gemeinde Oyten knapp 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat.
Die weiteren Voraussetzungen sind in § 22 a NGO (Niedersächsische Gemeindeordnung) geregelt. Der Fachbereich Zentrale Dienste gibt gerne weitere Auskünfte.
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren kann beantragt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde über eine Angelegenheit der Gemeinde entscheiden.
Für ein Bürgerbegehren in der Gemeinde Oyten sind 4.000 Unterschriften notwendig. Allerdings sind bestimmte Zuständigkeitsbereiche für ein Bürgerbegehren ausgeschlossen.
Hierzu regelt § 22 b NGO das genauere Verfahren und die Voraussetzungen. Der Fachbereich Zentrale Dienste hilft aber auch hier gerne weiter.
Anregungen und Beschwerden
Gemäß § 22 c NGO hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
Die Gemeindeverwaltung hält eine Vielzahl von Vordrucken für Anträge, Anzeigen und Meldungen auch von anderen Behörden für Sie bereit.
Gerne geben die Bediensteten der Verwaltung Hilfestellung bei Anträgen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.
Es existieren eine Menge von Möglichkeiten für jeden einzelnen, aktiv an dem Wohl der Gemeinde Oyten mitzuarbeiten. Jeder kann Engagement und Aktivität zeigen. Die Gemeindeverwaltung ist ständig bemüht, dies zu fördern und zu unterstützen.
Ansprechpartner/in
- Herr Daniel Moos

Rathaus, Zimmer 16 - Fachbereich Zentrale Dienste
Hauptstraße 55
28876 Oyten
Telefon: 04207 9140-12
Fax: 04207 9140-36
E-Mail: info@oyten.de oder daniel.moos@oyten.de
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Termine
Handarbeitsnachmittag des Heimatvereins Oyten e.V.
Heimathaus, Oyten, Veranstalter: Heimatverein Oyten e.V.
Do, 09.09.10, 16 Uhr
Bilderbuchkino für alle Kinder ab 4 Jahre
Gemeindebücherei, Oyten, Veranstalter: Gemeindebücherei Oyten
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