Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist und es wieder auf Sie zugelassen werden soll, handelt es sich um eine Wiederzulassung auf den selben Halter.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich das Kennzeichen ändert
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Nachweis der Halterdaten
- bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert. - bei Zulassung für Minderjährige:
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF-Formular) und Ausweise beider Erziehungsberechtigten - bei juristischen Personen (z. B. Firmen):
Handelsregister (bei Firmen), Vereinsregister (bei Vereinen)
- bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
- ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)
- die alten Kennzeichen, falls diese wieder verwendet werden sollen
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr bei Beibehaltung des Kennzeichens beträgt 11,90 EUR. Die Grundgebühr bei einem Wechsel des Kennzeichens beträgt 27,60 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens, Gebühren für das Kraftfahrtbundesamt oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.