Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- die Kennzeichenschilder
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 7,80 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Online-Abmeldung
Fahrzeughalter können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode den Antrag auf Abmeldung auch online, also ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen. Weitere Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung finden Sie auf der Startseite des Portals.
Bitte beachten Sie dazu auch die Nutzungsbedingungen für i-KFZ.
Hier geht es zur Online-Abmeldung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 6,30 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.